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zweipaesse · IDIA: Mehrstaatigkeit fuer Deutsche
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#32 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 2:14 pm
Subject: BBG: Aufenthalt in Deutschland oder im Ausland?
ariane_in_ohio
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Date: 02/1/02 05:06:27 AM
Name: Christian

Email: chrisbepost @ web.de

Subject: BBG: Aufenthalt in Deutschland oder im Ausland?



Hallo im Forum,

ich glaube, ich habe da einen aussagekräftigen Hinweis zur Frage "Haupt-
und Nebenwohnsitz, in Deutschland oder im Ausland" gefunden. Auf der
Seite der German Embassy Washington D.C. steht folgende Textpassage
(gekürzt):

...Die Neuregelung für die Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung
der deutschen Staatsangehörigkeit......Die Entscheidung über den Antrag
ist weiterhin eine Ermessensentscheidung...Bei einem Antragsteller, DER
SEINEN GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IM AUSLAND HAT, wird insbesondere
berücksichtigt, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland hat.....

Wäre ich Amtsschimmel würde ich meinen, für einen "gewöhnlichen
Aufenthalt im Ausland" sollte man gewiss nicht mehr den Hauptwohnsitz in
Deutschland (Berlin) haben!

Christian
--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:

Hallo. kann mir jemand helfen?
ich lebe in Berlin, habe deutsche Staatsangehörigkeit und möchte eine
zweite erwerben. Welche Gründe muss ich dann vorliegen, wenn ich noch
nicht in Ausland lebe? Sollen es die Gründe sein, warum ich eine zweite
Staatsangehörigkeit annehmen möchte oder die, die wirklich nur für
Beibehaltung der deutschen sprechen?
Vilen dank

#31 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 2:11 pm
Subject: BBG in Deutschland moeglich?
ariane_in_ohio
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Date: 02/1/02 09:05:14 AM
Name: Paul

Email:

Subject: Re: Re: Re: Re: BBG in Deutschland?


Ich waere da vorsichtig. Ein Beamter in einem Bezirksamt oder einem
Konsulat kann eine BBG Entscheidung nicht treffen, dh nach meiner
Interpretation will man (dh. der "Gesetzgeber") es so schwierig wie
moeglich machen, einen BBG zu bewilligen. Daher werden die Leute, die
Antraege entgegennehmen werden, nicht unbedingt das Wissen haben.
Ausserdem glauben viele Buerger in D und im Ausland, dass deutsche
Gesetze und Regeln gut durchdacht sind (vielleicht wegen der vielen
langen Woerter und Abkuerzungen...). Ich bin mir da ueberhaupt nicht so
sicher... Da muesste man die
Staatsangehoerigkeitsbeibehaltungsgenehmigungsregelung im
Staatstangehoerigkeitsgesetz noch mal nachlesen...
Im uebrigen, ein BBG Antrag dauert lange, da das BVA in Koeln sich um
vieles kuemmern muss (zB Bafoeg etc...), und sehr uerberlasted ist. Es
wird wohl kaum recherchieren koennen, wo wer wohnt....
--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Niergendwo in Behörden wurde mir gesagt, dass ich in Deutschland das
nicht machen kann. nach mehrfache rennerei im kreis, bin ich endlich bei
Bezirksamt gelandet, wo mein Antrag aufgenommen sein kann. Der Antrag
wird dann zu eine zentrale Stelle geschickt, nach Köln, glaube ich. In
Bezirksamt gabts schon Fall, wo man Antrag auf BBG gestellt hat, der
allerdings angelehnt wurde. Gibt es eignetlich Anwälte, die sich auf
solche Fälle spezialisieren?

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Da stimme ich mit Rolf uerberein. Man kann nicht in Berlin gemeldet
sein, wenn man vorgibt, in XYZ die Staatsangehoerigkeit anzunehmen.

Man kann aber zB. in Maastricht, NL, wohnen (dh dort gemeldet sein), und
in Aachen, D, arbeiten. Dann duerfte man den Antrag theoretisch schon
stellen koennen. (z.b. viele melden sich in einem Land an, arbeiten im
anderen als Pendler, um Steuern zu sparen)

Was ich damit sagen will, es haengt davon ab, wo man nach deutschem
Gesetz seinen Wohnsitz gemaess der Meldepflicht anmeldet.




--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Meines Wissens kann man den Antrag auf BBG aus dem Inland (also aus
Deutschland) nicht stellen. Das wäre das erste, was ich prüfen würde.

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:

Hallo. kann mir jemand helfen?
ich lebe in Berlin, habe deutsche Staatsangehörigkeit und möchte eine
zweite erwerben. Welche Gründe muss ich dann vorliegen, wenn ich noch
nicht in Ausland lebe? Sollen es die Gründe sein, warum ich eine zweite
Staatsangehörigkeit annehmen möchte oder die, die wirklich nur für
Beibehaltung der deutschen sprechen?
Vilen dank

#30 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 2:08 pm
Subject: BBG: Aufenthalt in Deutschland oder Ausland?
ariane_in_ohio
Offline Offline
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Date: 02/1/02 04:32:59 AM
Name: Christian

Email: chrisbepost @ web.de

Subject: BBG: Aufenthalt in Deutschland oder Ausland?



Hallo im Forum,

ich glaube, ich habe da einen guten Hinweis zur Frage "Haupt- und
Nebenwohnsitz, in Deutschland oder im Ausland" gefunden. Auf der Seite
der German Embassy Washington D.C. steht folgende Textpassage (gekürzt):


...Die Neuregelung für die Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung
der deutschen Staatsangehörigkeit......Die Entscheidung über den Antrag
ist weiterhin eine Ermessensentscheidung...Bei einem Antragsteller, DER
SEINEN GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IM AUSLAND HAT, wird insbesondere
berücksichtigt, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland hat.....

Wäre ich Amtsschimmel würde ich meinen, für einen "gewöhnlichen
Aufenthalt im Ausland" sollte man gewiss nicht mehr den Hauptwohnsitz in
Deutschland haben!

Christian
--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


wenn man in D sein Hauptwohnsitz anmeldet, hat das Konsequenzen, z.B.
Steuer etc. Man kann keinen BBG Antrag stellen, da man in D wohnt.
Ob der Sachbearbeiter in Koeln das nachprueft, ist unwahrscheinlich,
dennoch ist es theoretisch meiner Meinung nicht legal.

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:

Wie lange dauert momentan der Antrag fuer die BBG? Hat sich jetzt was
veraendert, zB ist alles strenger geworden mit der Auslegung. Ich habe
jetzt einen Brief von meinem Arbeitgeber, der mir bestaetigt, dass durch
Nichterhalt der US Staatsbuergerschaft meine Arbeitsvertrag nur begrenzt
ist und mir einige Nachteile bei der Arbeitsplatzsicherheit und bei der
Altersversorgung entstehen. Ist das ein plausibles Argument? Wie muss
man die Bindungen an D. begruenden. Ich bin Patin in D. und meine
Zwillinge werden in 3 Wochen dort getauft. Eines meiner Kinder ist fast
immer bei meien Eltern zu besuch, reicht das. Ich bin immer noch in
Stuttgart mit Hauptwohnsitz gemeldet, soll ich das anfuehren oder lieber
nicht? Ich wahele immer noch per Briefwahl, soll ich das auch anfuehren?
Was fuer Dokumente muss man beilegen, hier ist meine Liste:
Geburtsurkunden Vater, meine, Kinder, Heiratsurkunde Eltern und selber,
Reisepass, Greencard, Abi Zeugniss, deutscher Fuehrerschein,
Bescheinigung Standesamt Berlin zur Namensregelung der Kinder, deutsche
Kinderausweise.
Fehlt da noch was, ach ja natuerlich der Brief vom Arbeitgeber. Fehlt
sonst noch was? Weitere Vorschlaege zum erfolgreichen Vorgehen?

Vielen Dank an alle, die mir noch Ratschlaege geben
Simona in Boston

#29 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 2:08 pm
Subject: Wohnsitz wo fuer BBG und BVA
ariane_in_ohio
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Date: 02/3/02 11:41:39 PM
Name: Rolf

Email:

Subject: Das BVA


Im Gesamtprozess sind die Auslandsvertretungen ja nach wie vor mit
eingebunden; eben weil sie sich vor Ort besser auskennen bzw
recherchieren können/könnten. Der Antrag ist deswegen eben auch an die
zuständige Lokalvertretung zu stellen und soll von denen überhaupt erst
an das BVA übersendet werden, wenn der Antrag formell komplett und
inhaltlich zumindest im ersten Augenschein genehmigungsfähig ist.
Ausserdem kommen circa 80 Prozent der Anträge aus den USA und die Leute
beim BVA haben ja auch ihre Handlungsanweisungen und (inzwischen) ihre
Erfahrung. Ausserdem dauert es jetzt um einiges länger als am Anfang.
Grundsätzlich sind sie dort sehr um die Antragsteller bemüht und im
Grunde wohlwollend gestimmt. Was aber nicht heisst, daß sie jeden
durchlassen, nur weil das Wetter schön ist.
--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Lieber Rolf:
Es ist mir nur raetselhaft, wie vier Angestellte in D Nachteile in Bezug
auf Mehrstaatlichkeit in 250 Laendern pruefen koennen. Offensichtlich
ist ein Nachteil in Afghanistan nicht unbedingt einer in den USA.
Ich sehe aber gerne ein, dass es am guten Willen der Beamten
wahrscheinlich nicht mangelt... Im global village ist alles viel
komplizierter... Es ist durchaus plausibel, dass ein in Japan lebender
Deutscher Japaner werden will/muss. Aber ich bezweifle, dass die
deutsche Botschaft in Tokio ein BBG Formular ueberhaupt hat.

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:

Es ist sicherlich richtig, daß nicht alle Auslandsvertretungen gleich
gut unterrichtet sind. Die Schrittfolge ist allerdings, daß der Antrag
an die Auslandsvertretung zu stellen ist und diese ihn, bei
Befürwortung, weiterleitet. Das tun sie allerdings in den meisten
Gründen; vielleicht aus Grund siehe oben. Das BVA macht natürlich vieles
und unter anderem alle Staatsbürgerschaftsangelegenheiten. Die BBGs
werden von einer dedizierten Unterabteilung bearbeitet. Am Anfang war
das eine einzelne Person; seit die Welle von Anträgen dort
hereingeschwappt ist, sind es mehr geworden (momentan müssen es so vier
oder fünf plus Verwaltungsgehilfen sein)

#28 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:41 am
Subject: BBG in Australien
ariane_in_ohio
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Date: 02/8/02 02:46:07 AM
Name: Marita

Email: marita.mueller @ rmit.edu.au

Subject: Re: Also nichts mit BBG in Australien?




Hallo Christian,

Ich bin auch gerade dabei mich ueber Nachteile als Auslaender in
Australien den Kopf zu zerbrechen...
Studium kam mir da so in den Sinn. Seit 1996 muessen not citizen upfront
fees without the discount zahlen. Die HECS option gibt es nicht mehr.
Ich habe meine permanent residency vor 1996 erhalten so gilt das fuer
mich leider nicht.

Gibt es denn hier keine Anwaelte die sich in dem Zeug asukennen?

Marita
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Replying to:


Danke für den interessanten Link.

Die Kernaussage ist also: Von australischer Seite ist alles in Butter!
;o) Es ist für den australian permanent residents sogar so "buttrig"
(wenn man erst einmal seinen permanent resident status erkämpft und
finanziert hat), dass er "leider" keinerlei gewichtige Nachteile für
eine BBG finden kann und er somit wohl seiner Zugehörigkeit zum frisch
gebacknen Europa mit all den angenehmen Freiheiten von deutscher Seite
her entledigt wird. (

Nunja, so gut so schön, da steht der permanent resident, der nicht
zusammengezählt mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren in Australien
war, leider vor dem Problem: er kann die Insel nicht länger als 3 Monate
verlassen, da er nur ein resident return visa für 3 Monate bekommt. Es
gibt zwar Schlimmeres, aber das macht die Arbeitsmöglichkeiten im
ausseraustralischen "Ausland" nicht gerade zu den flexibelsten.

Ich weiss, Germanier aus den USA werden sich sicherlich über die
Probleme wundern, da es ja in den USA etwas verschärfter zuzugehen
scheint. Dennoch ist man in der Wurstelei mit Aufgeben, Annehmen und
Ablegen von Staatsbürgerschaften doch noch weit von der Idee des "global
citizen" entfernt, welcher dort wohnt, wählt und arbeitet wo er
"gebraucht" wird bzw. sich wohl fühlt und nicht per irgendeines
Schriftstücks darf oder nicht.

Nun, in Europa ist man ja schon ein gutes Stück mit solchen
Erleichterungen voran gekommen und da habe ich es mit der "global
citizenship" doch etwas eilig! Aber es sind bestimmt die Visionen, die
es eines Tages mal dazu bringen werden.

Also muss ich wieder zusehen, dass ich meine 2 Jahre in Australien
fülle! Naja, es gibt schlimmeres... ]

Danke für die Info

Christian

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Replying to:


danke fuer Info.
das heisst fuer christian, dass damit das "reciprocal agreement"
zwischen D und Aus wahrscheinlich gekuendigt wird (wenn es nicht schon
inaktiv ist), und dann der deutsche Pass nicht mehr von Aus eingezogen
wird bei der Einbuergerung.

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Australier verlieren demnaechst auch nicht mehr ihre
Staatsangehoerigkeit wenn sie eine andere annehmen.

Siehe: http://www.dualcitizens.com/dualcitizens/index.cfm

Mark

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Replying to:


Nope. Ausserdem erlaubt Australische RRV (resident return visa) fuer 5
Jahre Abwesenheit von Australien. D.H. Gruende wie solche funtionieren
nicht:
1) Will Familie in D im Alter versorgen
2) Arbeite fuer Aus Firma oft im Ausland
Ein BBG Antrag wird m.E. wenig Erfolg haben, weil Aus relativ
grosszuegig PR interpretiert.
Im uebrigen ist Aus im Prinzip auch gegen Doppeltstaatsangehoerigkeit.
Ein Aus Buerger verliert auch die Aus Staatsangehoerigkeit, wenn er
Auslaender durch Ablegung eines Eides wird. (Das hat nichts damit zu
tun, dass Millionen von Australiern durchaus italienische, britische etc
Paesse haben koennen aufgrund Ihres Geburtsrechts)

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Replying to:

Hallo im Forum,

hat eigentlich schon jemals einer der vielen Forumbesucher eine BBG für
Australien beantragt oder genehmigt bekommen?

Den bisher diskutierten Themen des Forums nach gibt es bisher keine
wesentlichen Nachteile für nicht-citizens in Australien, abgesehen von
Jobs in der Defence, wo man ohnehin nach deutschem Recht die
Staatsbürgerschaft einbüsst.

Gibt es ausser Ansätzen und Ideen konkrete Antrags- oder
Genehmigungsfälle?

#27 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:41 am
Subject: Wohnsitz im Pass
ariane_in_ohio
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Date: 02/2/02 10:00:27 AM
Name: Paul

Email:

Subject: Wohnsitz im Pass



Dies ist ein kurioser Aspekt.
1) Es bsteht keine Meldepflicht fuer einen Deutschen ausserhalb D, dh
resident aliens sind m.E. nicht verpflichtet sich in Washington oder
Paris, Texas etc bei den deutschen Behoerden zu melden. Aber es wird
empfohlen (im Falle notwendiger konsularischer Betreuung etc...). Es ist
also mehr ein Recht und ein Service der D Behoerden.
2) Nur manche Laender setzen einen Wohnort im Pass ein (z.B. D). GB
macht das im gleich-aussehenden Europass nicht, und auch die USA nicht.
Daher hat die Bemerkung Residence im Pass i.a. keine legale Bedeutung
fuer nicht-deutsche Behoerden. Du wirst auch merken, dass der Wohnsitz
nicht auf dem permanenten Plastikteil eingetragen ist, sondern auf dem
Papier fuer Zusatzinformationen. Natuerlich koennte ein INS Beamter
danach fragen (wenn er Lust hat), genauso warum Du z.B. vor einem Jahr
nach Mexiko fuer eine Woche gefahren bist, aber im Prinzip interessiert
das ueberhaupt nicht...
--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Da hat Rolf auch Recht, aber noch folgende Punkte:
1) Man kann nach Deutschland auch ueber Paris, Bruessel (Schengen
Abkommen) etc einreisen.
2) Die Steuerpflicht ist schon kompliziert. z.b. US Buerger sind
uerberall auf der Welt steuerpflichtig, egal wo sie wohnen (genau so wie
Libyer), waehrend resident aliens m.E. das nicht unbedingt sind.
darueber hinaus gibt es bilaterale Abkommen. Da koennte man ein paar
Buecher schreiben....
3) Die Qualifizierungszeit ist schwer mit einem Pass zu beweisen, da USA
nur beschraenkte (durch I94), Kanada, GB ueberhaupt keine
Ausgangskontrollen haben. Australien, NZ etc allerdings sind sehr streng
mit Kontrollen.
4) Nein, man braucht die Nichtnaturalierung nicht zu beweisen wenn man
den Pass in D verlaengern laesst. Es gibt halt noch keine Datenbank bei
der BVA, wo das geprueft werden koennte. Das Prinzip bei der
Datensammlung von Buergern ist das, dass man negative Daten sammelt
(z.B. Leute die ihrer Wehrpflicht nicht nachkommen, oder Bafoeg nicht
zurueckzahlen, landen im Computer der BVA). Das ist auch in den USA im
Prinzip nicht anders.


--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Das ist natürlich eine zumindest theorethische Möglichkeit. Es gibt
dabei aber gewisse Fussangeln, auf die man achten muss. So ist man ja,
wenn man in Deutschland gemeldet ist, dort auch steuerpflichtig. Je
nachdem welcher Prozentsatz des Einkommens aus den USA stammt, sollte
man dafür eine gute Erklärung haben. Zweitens, sollte beim Grenzübergang
nach und von Deutschland der US-Pass aus der Tasche fallen, oder ggf bei
einer Zolldurchsuchung gefunden werden, dann kann man auch am
Fliegenfänger hängen. Von der Notwendigkeit in Deutschland (oder
jedenfalls nicht in der USA) gemeldet zu sein kommt man auch nicht
wieder los, denn in den USA ist kein Papier mehr zu verlängern.

Am Rande noch ein Wort zur US-Einbürgerung: Es ist Pflicht, daß man
nachweislich (!) mindestens die Hälfte der Qualifizierungsfrist physisch
in den USA gewesen ist. Da wollen sie Passstempel und Unterlagen sehen
und rechnen und prüfen genau nach. Darüber hinaus ist die Grundlage der
Antragstellung die Absicht als US-Bürger in den USA zu leben. Wenn man
das dann nicht macht, können die nichts dran ändern; aber, wenn man von
vorne herein erklärt, man wolle nicht (oder nicht die ganze Zeit) hier
wohnen, kann man sich Ärger einhandeln. Die erklärte oder bekannte
Absicht die Staatsbürgerschaft zu erwerben um den Green Card Verlust
auszuschliessen ist ausdrücklich (!) ein Grund dne Antrag abzulehnen.

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Paul,

danke fur die Klarifikation. Wie ist es denn nun, wenn man die nachste
Pass-Verlangerung in Deutschland macht; angenommen man hat da noch
seinen Hauptwohnsitz (zumindest laut Pass)? Da braucht man ja dann nicht
die Nichtnaturalisierung beweisen.
Oder geht das nicht, weil der INS beim Naturalisierungsverfahren im
deutschen Pass sehen will, dass der Hauptwohnsitz in USA ist? Wird der
Wonsitz im deutschen Pass uberhaupt nachgepruft vom INS?

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:

Ich habe noch mal nachgehakt:
wenn jemand Kanadier oder Amerikaner wird (bei Australien ist das nicht
unbedingt so, da Australien auch nur begrenzt doppelte
Staatsangehoerigkeit akzeptiert), werden die deutschen Behoerden nicht
(!) informiert. Allerdings verliert man automatisch nach Gesetz seine D
Staatsangehoerigkeit, wenn man keine BBG hat. Das faellt den D Behoerden
dann auf, wenn man einen Antrag auf einen D Pass im neuen Land stellt,
und nicht die Nichtnaturalisierung beweisen kann.
Die BVA in Koeln hat eine Database fuer BBG Bewerber, alle
eingebuergerten Auslaender etc, hat aber keine Database ueber wer
Deutscher war oder ist. Daher ist das Verfahren sehr kompliziert und
papieraufwendig, wenn man die BVA bitten will, die Deutschstaemmigkeit
einer Person zu recherchieren (dauert ca 1-2 Jahre!!!)

#26 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:37 am
Subject: Argument zu BBG?
ariane_in_ohio
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Date: 02/17/02 03:59:57 PM
Name: Rolf

Email:

Subject: Re: Re: Re: Argument zu BBG?



Wenn Du aufgrund Deines Vaters einen "Anspruch" (!) auf eine
nicht-deutsche Staatsbürgerschaft hast, dann solltest Du eigentlich
keine BBG brauchen weil Du ja in dem "Fremdland" nicht "eingebürgert"
wirst. Die Kernfrage ist, ob das Land Deines Vaters Dir nach Prüfung der
Sachlage die Staatsbürgerschaft zuerkennt oder Dir lediglich die
Einbürgerung "erleichtert". Nur im Falle einer Einbürgerung würdest Du
durch Ablegen des Einbürgerungseides Deine deutsche Staatsangehörigkeit
verlieren. Wärest Du aber durch das Land des Vaters als dessen
Staatsbürger anerkannt (quasi per Geburt) dann kommt von Dir ja keine
Willenserklärung dazu und Du wärest halt automatisch "beides".
--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


mein Vater kommt aus derselbe Land, deswegen habe ich ein Anspruch auf
Staatsangehörigkeit.

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Du meinst, das Heimatland Deiner Lebenspartnerin ist bereit Dir seine
Staatsbuergerschaft zu verleihen, aber ist nicht bereit, Dir eine
permanente Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen?
Und das ganze ware dann weniger hassle, als zu heiraten?


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Replying to:

Hallo zusammen!
Was denkt ihr? Kann ich bei BBG damit argumentieren, dass ich in eine
Lebenspartnerschaft mit eine Ausländerin eingegangen bin, und da aber
ihr Land Lebenspartnerschaften nicht akzeptiert, brauch ich zweite
Staatsangehörigkeit um ruhig mit ihr in Ihr LAnd leben zu können?

#25 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:34 am
Subject: Deutsche in der Schweiz
ariane_in_ohio
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Date: 02/10/02 02:42:19 AM
Name: anke

Email: anke_renggli @ hotmail.com

Subject: Re: Re: Deutsche in der Schweiz


Hallo Michael,

Besten Dank fuer Deinen Feedback. Nun, No News = Good News?! Bin
jedenfalls sehr gespannt wie Dein BBG Antrag behandelt wird. Wuerde mich
ueber ein Info (wie und was?) und Deine Erfahrungen diesbezueglich sehr
freuen.

Beste Gruesse (auch aus CH),
Anke


--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Hallo Anke,

ob die Schweizer tatsächlich auch dann einbürgern wenn man im Ausland
lebt..... mag ja möglich sein, auch wenn ich leicht zweifle. Auf alle
Fälle jedoch sind für die Schweiz Mehrfach-Staatsangehörigkeiten kein
Problem.

Wenn du jedoch hinsichtlich einer BBG alleine auf die Möglichkeit eines
erleichterten Stellenwechsels oder den Kauf von Immobilien abstellst,
könnte es heikel werden. Noch in diesem Jahr werden die bilateralen
Verträge zwischen EU und der Schweiz ratifiziert werden - ab diesem
Zeitpunkt wirst du unbeschränkten Zugang auf den Arbeitsmarkt ohne
weitere Bewilligungspflicht haben. Alleine der uneingeschränkte Kauf von
Immobilien tritt erst mit Verzögerung (2008?) in Kraft. Aber selbst mit
B-Bewilligung ist unter der derzeit geltenden "Lex Friedrich" der Kauf
von Immobilien möglich, unter Bezahlung einer kleinen Gebühr (hatten wir
seinerzeit auch gemacht). Es wäre vielleicht gut, noch mehr Gründe für
eine BBG aufzuführen!

Von eigenen Erfahrungen zur Doppelstaatsbürgerschaft kann ich dir
momentan noch nicht berichten. Gespräche mit der hiesigen
Einbürgerungskomission haben bereits stattgefunden, die Reaktion auf
meinen BBG-Antrag (Okt. 2001) lässt jedoch noch auf sich warten.

Gruss aus CH, Michael

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:

Hallo zusammen!
Als Deutsche Ehefrau (seit 8,5 Jahren verheiratet, davon jedoch fast
fuenf Jahre in den USA lebend und besitze GreenCard) eines Schweizers
trage ich mich mit dem Gedanken mich in der Schweiz einbuergern (Gemaess
Schweizer Behoerden, kein Problem)zu lassen. Gruende, bzw. Nachteile als
Deutsche, die fuer eine Einbuergerung sprechen sind wie folgt:
- erleichterte Arbeitswechsel/suche (habe nachwievor nur eine
B-Bewilligung die jaehrlich erneuert werden muss - bis 5 Jahre
ununterbrochen in der Schweiz)
- Kauf von Immobilien in meinem Namen, da die finanziellen Mittel von
mir kommen.
Bindungen an Deutschland waeren erfuellt. Es sind die Nachteile in der
Schweiz, die die Dinge erschweren.
Hat bereits jemand Erfahrung mit der Deutsch/Schweizerischen
Doppelstaatsbuergerschaft?
Besten Dank fuer Feedback.
Gruss,
Anke

#24 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:34 am
Subject: Wer hat einen Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsbuergerschaft schon bekommen?
ariane_in_ohio
Offline Offline
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Date: 02/5/02 12:55:45 AM
Name: Ursula Cunniff

Email: UrsulaC @ home.com

Subject: Wer hat einen Antrag auf Beibehaltung der Deutschen
Staatsbuergerschaft ge


Hallo
Wer hat in den letzten Monaten den Antrag genehmigt bekommen???
Oder auch nicht???? Warum...????
Kommentare???

Ulla

#23 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:31 am
Subject: Ehegatten und BBG (einer ja einer nein)
ariane_in_ohio
Offline Offline
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Date: 02/17/02 03:28:44 PM
Name: Rolf

Email:

Subject: Deine Annahme ist richtig. (eom) [nt]


--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:

sieht so aus als ob es komplizierter ist, als ich dachte diese BBG zu
bekommen.

Wird jeder Antrag total individuel bearbeitet?
Z.B. ich und meine Frau beantragen US citizenship, und BBG, und in
meinem Beruf sind viele jobs vom federal government, die mir jetzt noch
verschlossen sind, in ihrem Beruf, hat sie aber keine belegbaren
Nachteile, als nicht citizen.

Dann koennte es durchaus passieren, dass ich ein BBG erhalte, und sie
nicht. richtig?

#22 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:31 am
Subject: welche Nachweise fuer BBG noetig?
ariane_in_ohio
Offline Offline
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Date: 02/12/02 11:21:59 AM
Name: Christian

Email: dv@...

Subject: Re: Nachweise


OK, kurzer Anruf beim Konsulat beantwortete dies:

beglaubigt muessen nur die Kopien von Reisepass, green card und
Geburtsurkunde sein. (einfach bei Deinem lieblings notary public, z.B.
in der Bank)

Familienmitglieder in Deutschland einfach auflisten.

Jobausschreibungen sammeln, die US citizenship vorraussetzen.
Und einen Schrieb beilegen, der zeigt, dass man auch tatsaechlich in dem
Feld arbeitet. Z.B. letter of employment vom gegenwaertigen Arbeitgeber.


Zutreffende tax codes helfen bei der Bearbeitung. (Die Leute im Konsulat
sind selber noch am Lernen, was es alles fuer Benachteiligungen gibt)



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Date: 02/6/02 12:05:29 PM
Name: christian

Email: dv @ webpre.com

Subject: Nachweise


Hi,
schoene Scheisse. ich dachte die BBG waere nun eine reine Formsache....,
und viel zu spaet bin ich auch. Ich dachte die waere nur ein paar Monate
gueltig und muesste genau getimet beantragt werden.

Wie dem auch sei, ich habe hier auf der Seite gelesen, dass man alle
Nachweise beglaubigen lassen soll. Wirklich?
z.B. Bindung an Deutschland: Beglaubigte Kopie vom Abi-Zeugnis?
beglaubigte Kopie der Meldebescheinigung aller meiner Verwandten da?
Geez! Oder reicht eine formlose Auflistung der Verwandten?

Nachteile im Wohnland: Fuer mich traefen US Erbsteuergesetz, sowie
Ausschluss von federal employment zu. Mit dem Erbsteuergesetz legt man
einfach eine Kopie der betreffend IRS Regelung bei, oder was? und eine
Kopie z.B. der im Todefalle betroffenen Lebensversicherung, oder
Nachweis Vermoegens.
Zahlt das wirklich als Nachteil? Ich meine ich bin dann ja tot, es ist
also zum Nachteil meine Hinterbliebenen, dass ich kein Ami war. Wobei
mir deren Wohlergehen nach meinem Tod natuerlich jetzt schon am Herzen
liegt (thus the Lebensversicherung  ).
Egal, Frage betrift mehr die noetigen Belege.

Zum jobmarket. Sollte man da einfach Stellenangebote sammeln, die
ausdruecklich US citizenship erfordern (beglaubigte
Zeitungsauschnitte?). Oder sollte man konkret Ablehnungen aus diesem
Grunde sammeln? Durchaus moeglich, aber ein bisschen albern, und nervig
fuer die Leute bei denen man sich bewirbt.

#21 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:28 am
Subject: Residency in den USA + Steuererklaerugen fuer die IRS
ariane_in_ohio
Offline Offline
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Date: 02/13/02 08:12:08 PM

Subject: Re: Re: Re: Re: Residency in den USA + Steuererklaerugen fuer
die IRS


Hi Liane,

Heute geht es auf und ab. Erst hoere ich das hier:

An alien who chooses to become a nonresident for tax purposes may be
considered as having also given up and lost his or her status as an
immigrant under the immigration and naturalization laws. This could mean
that the alien may become ineligible for an immigrant visa, or a reentry
permit or other document, for which permanent residents are eligible;
may become inadmissible to the United States if seeking readmission as a
returning resident with a reentry permit, an alien registration receipt
card or a returning resident visa; and may become ineligible for
naturalization.

Aliens should give careful consideration to the possible consequences
mentioned above, before deciding to claim nonresident alien status for
tax purposes. <

Das beziehe ich eigentlich nicht auf mich, da es mir eher erscheint,
dass es auf einen Alien abzielt, der hier in den USA lebt, sein
Einkommen aber im Ausland erzielt und es dort auch versteuert.

Naja, dann bekomme ich die aufmunternden Worte von Dir. Ich mache mir
auch weniger Sorgen um die IRS als um die INS. Werde ich also mal weiter
suchen muessen. Nochmals Danke fuer Deine Hilfe!

Gruss aus Colorado!

Christoph
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Replying to:


Hallo Christoph,

Ich bin schon seit 1989 in den USA und war 1992 bis 1994 in Deutschland
und habe auch in Deutschland gearbeitet musste aber mein Deutsches
Einkommen nicht angeben weil ich als nichtamerikaner nicht
Steuerpflichtig im Ausland bin. Ich habe auch schon mein Interview
gehabt beim INS die haben mir aber da keine Steine in den Weg gelegt.
Ich bin mir also so ziemlich sicher das du dir da keine Sorgen machen
musst. Wenn du aber deine Amerikanische hast und gehst noch mal nach
Deutschland dann bist du Steuerpflichtig.Ich bin der festen Ueberzeugung
das manche das so lange du dir nicht zu schulden kommen laesst und wie
ich das sehe wuerde ich mir da nicht so grosse gedanken machen. Hast du
denn schon bei die IRS angerufen? Wenn du das machst bist du dir 100%
sicher. Liane

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Replying to:


Hi Liane,
Danke fuer Deine Hinweise. Eine Bekannte an der Ostkueste hat von ihrem
Tax Attorney gesagt bekommen, dass Permanent Residents genauso wie US
Buerger (egal wo sie wohnen) eine Steuererklaerung bei der IRS abgeben
muessen und das die INS die Daten von der IRS abruft und die fehlende
Steuererklaerung als Negativ Merkmal einstuft. Es geht wohl weniger um
Steuerschulden, als mehr um den rein rechtlichen Vorgang. Die SSN habe
ich auch erst Anfang 1998 bekommen. Jetzt weiss ich natuerlich nicht, ob
ich gegen Strafgebuehr eine 97er Erklaerung abgeben soll, oder ob die
INS die unten stehenden Gesetze und deren Auslegung durch die IRS auch
so sieht oder ob zum Beispiel das mir erzaehlte gar nicht stimmt und ich
mich umsonst verrueckt mache?! (Gruebel)

Die BBG habe ich noch nicht beantragt, weil ich erstmal den Kram fuer
die US Seite fertighaben will. Auch bin ich mir noch nicht ganz im
Klaren, ob ich wirklich Nutzen aus der BBG ziehen kann oder wie gut
meine Chancen auf Erhalt sind.

Gruss aus Colorado!

Christoph

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Replying to:


Du hast doch eine SS# und an der kann man doch sehen ob du einkommen
hattest weil du die doch angeben musst wenn du arbeitest. Ich wuerde an
deiner Stelle mal auf der SS Office anrufen. Wenn du doch kein Einkommen
hattest dann kannst du natuerlich auch keine Lohnsteuerjahresausgleich
bekommen. Ich bekomme jedes Jahr von der SS Office einen Ausszug in dem
steht was mir zusteht as far as Retirement.Wie ich das sehe werden die
dir da keine Steine in den Weg legen. Hast du schon deine BBG? Ich warte
jetzt immer noch darauf und es ist schon seit Maerz am laufen.Hoffe das
hilft Liane.
P.S. Wer hat dir denn gesagt das du Schwierigkeiten bekommen kannst?

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Replying to:

Howdy!

Ich beschaeftige mich derzeit mit der Annahme der US Citizenship und dem
Naturalization Process. Die Green Card habe ich im Mai 1997 erhalten,
aber die eigentlich Auswanderung fand aufgrund von
Job-Kuendigungsfristen, Wohnungskuendigungsfristen und Vorbereitungen
erst Anfang 1998 statt. Da 1997 keinerlei Einkommen in den USA
stattfand, wurde auch keine Steuererklaerung mit der IRS gemacht.

Jetzt wurde mir gesagt, dass Green Card Inhaber generell jedes Jahr eine
Steuererklaerung mit der IRS machen muessen und das die nicht-vorhandene
1997er Erklaerung mir von der INS negativ ausgelegt wuerde. Seit 1998
liegen regelmaessig alle Steuererklaerungen vor. Mir wurde angeraten die
97er Erklaerung nachzuholen - dieser Rat kam weder von der IRS noch von
der INS.

Jetzt weiss ich natuerlich nicht was Sache ist. Hier sind Informationen
von der Webseite der IRS:

If you meet the green card test at any time during a calendar year, but
do not meet the substantial presence test for that year, your residency
starting date is the first day in the calendar year on which you are
present in the United States as a lawful permanent resident.

Der Green Card Test sieht so aus:

You are a resident for tax purposes if you are a lawful permanent
resident of the United States at any time during the calendar year.
(However, see Dual Status Aliens) This is known as the "green card "
test. You are a lawful permanent resident of the United States at any
time if you have been given the privilege, according to the immigration
laws, of residing permanently in the United States as an immigrant. You
generally have this status if the Immigration and Naturalization Service
(INS) has issued you an alien registration card, also known as a "green
card. " You continue to have resident status under this test unless the
status is taken away from you or is administratively or judicially
determined to have been abandoned.

Demnach brauche ich keine Steuererklaerung abgeben, weil ich im Jahre
1997 weniger als 31 Tage present in den USA war:

International Taxpayer> Aliens> Determining Alien Status> Substantial
Presence Test
You will be considered a U.S. resident for tax purposes if you meet the
substantial presence test for the calendar year. To meet this test, you
must be physically present in the United States on at least:

31 days during the current year
183 days during the 3-year period that includes the current year and the
2 years immediately before that, counting:
All the days you were present in the current year, and
1/3 of the days you were present in the first year before the current
year, and
1/6 of the days you were present in the second year before the current
year

http://www.irs.gov/faqs/display/0,,i1%3D54%26genericId%3D20383,00.html

http://www.irs.gov/faqs/display/0,,i1%3D54%26genericId%3D20387,00.html

http://www.irs.gov/faqs/display/0,,i1%3D54%26genericId%3D20386,00.html

So, ich war weniger als 31 Tage in den USA im besagten Jahr. Nach IRS
Massstaeben braeuchte ich also keine Steuererklaerung abgeben. Sieht die
INS das genauso?

Wer hat Erfahrungen diesbezueglich und kann mir eventuell einen
Ratschlag erteilen, was ich machen soll?!

Gruss aus Colorado!

Christoph

#20 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:28 am
Subject: Nachteile fuer resident aliens in USA bei SS, SSI, Welfare, Disablitily???
ariane_in_ohio
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Date: 02/6/02 07:47:21 PM
Name: Sabine

Email: dreid @ san.rr.com

Subject: Re: Nachteile fuer resident aliens in USA bei SS, SSI, Welfare,
Disablitily???


Hallo Ingrid!

Ich habe gerade Deine E-mail im Forum gefunden und wollte mal wissen ob
Du inzwischen mehr Information zu Deinen Fragen bekommen hast?
Mich interessiert besonders Deine Nummer 5, denn ich frage mich auch ob
ich hier in den USA die Staatsangehörigkeit annehmen soll weil mein Mann
(Amerikaner) und ich gerne für einige Zeit in Deutschland leben möchten
. Ich weiß einfach nicht was passieren würde wenn wir a) auf Besuch in
die USA kommen würden oder b) wieder hier leben möchten nachdem ich eine
Weile weg war.
Ich habe auch schon mal gehört das man als "alien" keine, oder weniger
Ansprüche auf Social Security, Welfare und Disability hat, weiß das aber
auch nicht so 100%ig.
Auch meine große Frage ist -- reichen diese Gründe aus wenn ich zudem
noch feste Verbindungen mit Deutschland nachweisen kann?


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Replying to:

Ihr Lieben,

nachdem, was ich hier in den USA hier inzwischen durch Halbinformationen
erfahren habe, sind nur die folgenden Nachteile, die Auslaender in den
USA haben koennen, auf mich persoenlich zutreffend. Bitte sagt mir doch
mal inwiefern die stimmen, denn als ich kuerzlich bei der Social
Security Administration nachgefragt UND nachgeschlagen habe (in
gedruckten Heftchen UND auf http://www.ssa.gov, habe ich leider nicht
mehr als Halbinfos bekommen, ohne konkrete verifizierbare
schwarz-auf-weisse Fakten zu finden, die ich dem Bundesverwaltungsamt
unter die Nase reiben koennte!

1) Als Auslaenderin habe ich angeblich keinen Anspruch auf Welfare
(amerikanische Sozialhilfe), falls ich einmal sozialhilfebeduerftig
werden sollte. Also wuerde ich auf der Strasse sitzen, falls einmal
schwere oekonomische Zeiten eintreffen wuerden. Inwiefern stimmt das?

2) Als Auslaenderin habe ich angeblich keinen Anspruch auf "Supplemental
Security Income" (amerikanische Sozialhilfe fuer Rentner, deren einfache
Rente nicht ausreicht und die nicht mehr arbeiten koennen). Ohne diese
SSI muesste ich als alte Frau am Strassenrand betteln gehen, es sei
denn, dass ich Amerikanerin werde und beginne in die SSI einzuzahlen.
Inwiefern stimmt das?

3) Bei der staatlichen Invalidenversicherung (Disability Insurance)
waere ich angeblich sehr viel schlechter gestellt als U.S. Buergerin,
falls ich eine Behinderung erleiden wuerde. (Einzelheiten dazu habe ich
aber nirgendwo finden koennen, obwohl das Geruecht sich start verbreitet
hat). Inwiefern stimmt das?

4) Im Rentenalter haben angeblich nur U.S. Staatsbuerger eine 100%ige
Garantie, dass ihnen ihre Rente (Social Security) auch ins Ausland
geschickt wird, wenn Sie ins Ausland ziehen (denn internationale
Rentenabkommen aendern sich so haeufig, dass niemand vorraussehen kann,
was in 20-30 Jahren mal Gesetz sein wird). Da mein Mann und ich planen,
im Rentenalter
| gemeinsam nach Deutschland zu ziehen, wuerde mich das also als
Nicht-Amerikanerin sehr existentiell betreffen. Inwiefern stimmt das?

5) Um nach Deutschland fuer mehr als 6 Monate umzuziehen, muss ich
Amerikanerin werden, weil mir meine Rueckeinreise- Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis sonst angeblich am amerikanischen Grenzeingang im
Flughafen abgenommen wird. Wuerde das geschehen, wuerden die
Emmigrationsbeamten mich brutal von meinem amerikanischen Mann trennen
(sogar wenn er mit mir reisen wuerde), ausgebuergern und sehr
wahrscheinlich umgehend zuruecksenden. Ausser der menschlichen Tragoedie
wuerde das natuerlich auch gravierende legale und finanzielle Verlusste
mit sich ziehen, wie z.B. Einkommensverlusste, weil ich in den USA nicht
mehr arbeiten duerfte und deshalb auch nicht in meine Rentenversicherung
weiter einzahlen koennte; plus Reise- Anwalts- und Gerichtskosten, ohne
Garantie, dass ich die Zurueckerhaltung meiner Greencard erfolgreiche
einklagen koennte. Inwiefern stimmt das?

Und zuguterletzt die allergroesste Frage von allen: Wuerden diese
Gruende ausreichen fuer das BVA als Antragsgenehmigungsgrund
(hinsichtlich der Vermeidung von Nachteilen in den USA) ausreichen, wenn
unsereins die auf sich persoenlich bezieht und ggf. noch mit starken
fortbestehenden Bindungen an Deutschland verknuepft?

Danke

Ingrid

#19 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:21 am
Subject: Dual Citizenship US/German
ariane_in_ohio
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Date: 02/19/02 10:04:07 PM
Name: Rolf

Email:

Subject: Re: Dual Citizenship US/German



Also, ich versuche das mal auseinander zu ziehen:

1) Man kann als Deutscher jederzeit (!) seine Staatsbürgerschaft
"abtreten" (im Sinne von aufgeben). Das ist eine einseitige Handlung
seitens des Staatsbürgers. Es gibt Länder, die einen nicht aus der
Staatsbürgerschaft entlassen; Deutschland gehört nicht dazu.

2) Der "Verlust" (im Gegensatz zur Aufgabe) ist etwas ganz anderes. Man
kann durch indirektes Handeln seine deutsche Staatsbürgerschaft
verlieren; allerdings nur, wenn man dadurch nicht staatenlos würde. So
steht's im Gesetz.

3) Man ist in den USA mit Ablegen des Eides vor einem zuständigen
Richter amerikanischer Staatsbürger. Es gibt keine (!) zeitliche Lücke
zwischen Ende des Eides und Anfang der Staatsbürgerschaft.

4) Sollte man die US-Staatsbürgerschaft ohne oder vor Erteilung der BBG
annehmen, so ist man seine deutsche Staatsbürgetschaft damit los. Man
ist dann kein(e) Deutsche(r) mehr. Sollte man also dann die
US-Staatsbürgerschaft verlieren, so hat das mit Deutschland nichts mehr
zu tun.

4a) Die einzige Ausnahme die ich zu Punkt 4 sehen könnte wäre ist
folgende: Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ist hier an die
freie und erfolgreiche Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft
geknüpft. Kommt diese rechtsgültig zustande und man verliert sie nachher
aus anderen Gründen, ist man seine deutsche dennoch quitt. Sollte
hingegen die neue Staatsbürgerschaft annulliert werden (rückwirkend für
ungültig erklärt werden) weil zB Beispiel herauskommt, daß eine
Erteilungsgrundlage gar nicht vorgelegen hatte, so könnte man mit etwas
Geschick argumentieren, daß man dann seine deutsche Staatsangehörigkeit
auch nicht verloren habe. Ob man weit damit kommt, vermag ich nicht zu
sagen.

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:

Date: 02/18/02 06:45:34 PM
Name: Stephan Wendl

Email: sww @ comnex.com


Dies ist in referenz zur doppelten staatsbuergerschaft US/Deutsch.

Der Oath in der us nationalisierung tritt statt zu dem zeitpunkt des
spruches und BEFORE die us staatsbuergerschaft eintritt. Nach jetzigem
gesetzes stand kann man als deutscher nicht die deutsche
staatsbuergerschaft abtreten wenn man dadurch staatenlos werden wuerde.
Ist damit nicht der ganze schwur sinnlos.

Wuerde gerne kommentare hoeren auch in verbindung mit Was passiert wenn
die us staatsbuergerschaft verloren/aufgegeben wird, tritt dann die
deutsche staatsbuergerschaft wieder in kraft oder ist man staatenlos?


-sww

#18 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:18 am
Subject: Neue Fuehrerscheinregelungen für Ausländer in USA
ariane_in_ohio
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Da hast du Recht, Liane.

Ich hab die neue Regelung beschrieben, weil BBG Antragsteller Gruende
suchen, weswegen ihnen hier in USA Nachteile entstehen. Es ist bestimmt
kein Hauptgrund, aber man kann ihn dazuschreiben. (Ingrid)

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Replying to:


*****Diskriminierung gegen Auslaender spinnen die wohl.

Ich glaube das hat eher damit was zu tun wegen September 11. Ich glaube
die wollen versuchen besser zu kontrolieren und wie koennte man das
besser als die Geen Card mit dem Fuehrerschein zu verbinden. (Liane)

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Diskriminierung gegen Ausländer, die spinnen ja wohl. Was kommt als
nächstes? (ungenannter)

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Replying to:

Vielleicht gelten diese neuen Regelungen als Benachteiligung im
Zusammenhanag mit der BBG. Connecticut hat das Erwerben des
Führerscheins für Ausländer erschwert - nicht unmöglich gemacht, nur den
Papierkrieg erhöht. Es ist anzunehmen, dass jeder Staat seine eigene
Lösung findet und man sich erkundigen muss.

Ingrid

Siehe hier ein Bericht aus Florida, den ich heute in einem anderen Forum
gefunden habe:

Artikel aus dem Miami Herald vom 3. Januar 2002.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Starting today, noncitizens trying to get driver's licenses under the
state's new anti-terrorism regulations will have two more locations to
choose from in South Florida. The policy, which took effect last month,
links noncitizens' licenses to the expiration of their visas. Another
change: licenses for noncitizens -- including those holding permanent
residency "green cards" -- are issued only at designated driver's
license offices in Miami-Dade and Broward counties. The new offices are
located at 1315 SW 107th Ave. in Miami-Dade and 2500 N. State Road 7 in
Broward. Noncitizens applying for licenses must provide immigration
paperwork and will get 30-day paper permits while their identification
documents are checked. If cleared, they will be mailed licenses that
expire at the same time as their visas. Also, noncitizens will no longer
be able to renew their licenses or report address changes over the
telephone or the Internet. The other designated offices in Miami-Dade
are: 12601 NW 42nd Ave. in Opa-locka; 901 NW 39th Ave. in Miami, and
14653 SW 122nd Ave. in Southwest Dade. In Broward, the offices are at
8001 Pembroke Rd. in Pembroke Pines and 23708 W. Oakland Park Blvd. in
Lauderdale Lakes."

#17 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:15 am
Subject: EU Staatsbuergerschaft - Kann man seine deutsche eintauschen ?
ariane_in_ohio
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Date: 02/22/02 04:28:34 AM
Name: Fanzi

Email: fanz50 @ yahoo.com

Subject: Re: Ausserdem...


Giebt es Länder der EU wo es einfacher ist als andere die dortige
Staatsbürgerschaft anzunehmen ? Ich nehme an das man in allen erst für
einige Jahre leben muss.
------------
Doch gibt es unterschide. Zu Beispiel als Deutscher in England lebender
kann ich die Ameriknaische Stattsbürgerschaft nicht annehmen (ohne die
deutsche bzw. die EU Staatsbürgerschaft zu verlieren.) Als Engländer in
England oder Duetschland leben, kann ich dies jederzeit machen ohne
einen Verlust. Sie sind daher nicht glichbehandelt. (Ja ich weiss es
bezieht sich auf einen Drittstaat, aber trotzdem) Ich nehme an das dies
irgendmal ein Problem in der EU wird. Vor allem wenn die Imigration und
Asyl auf die EU übertragen wird neme ich an das irgenwaneinmal auch das
Staatsbürgerrecht auf die EU übertrgen wird.

Excuse my mental ramblings
--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Ausserhalb der bekannten "Freizügigkeit" zwischen den EU-Staaten handelt
es sich dabei immer noch um souveräne Nationalstaaten. Wie und unter
welchen Bedingungen die Ausländer "einbürgern" ist jeweils
unterschiedlich. Ein "Eintauschen" gibt es nicht.

--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Mir ist nicht ganz klar, worauf du hinaus willst. Wenn es innerhalb der
EU egal ist, welche Staatsbürgerschaft zu besitzt, dann brauchst du ja
auch die deutsche nicht gegen die z.b. französische austauschen.
Es gibt übrigens kleine Unterschiede. Ein Franzose kann z.B. in Tahiti
arbeiten, ein anderer Europäer nur unter erschwerten Umständen.

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Replying to:

Da es im endeffect sowieso egal ist, ob man einen deutschen, irischen,
spanischen, englischen, französischen Pass hat. Wir sind ja alle
Europear under dem EU Recht, ist es nicht möglich unsere
Staatsbürgerschaft für eine andere einzutauschen ? Gibt es Länder in den
dies schneller geht ? Oder muss mann dann dort für eine bestimmte Zeit
leben. Ich nehme an das die Staatsbürgerschaft in the Zukunft sowieso in
die Händer der EU übergehben wird weil es sonst zu viele Probleme giebt.


Fanz

Könt mir gerne mailen falls ihr info habt. fanz50 @ yahoo.com

#16 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:12 am
Subject: Links zu deutschem TV in USA -;)
ariane_in_ohio
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Date: 03/13/02 08:23:49 AM

Ich habs gesehen. Kann es kaum erwarten. "Wetten dass" in Alabama, wer
hätte das jemals gedacht.

Hans.
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Replying to:


Bin mir nicht sicher ob es billiger wird. Wenn man sich die ethnischen
Programme auf DirecTV anschaut (Griechisch, Polisch, Serbisch, Türkisch
etc) dann kosten die ungefähr genauso viel. Das ist halt mal so, weil
der Markt nicht so gross ist. Nur eine bestimmte Portion der Amerikaner
sprechen deutsch. Bin sehr froh über die neuen Kanäle und werde GermanTV
abonnieren (hier macht auch keiner Profit - öffentlich rechtliche)


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Replying to:


Mir kommt die ganze sache noch sehr verteuert vor. Muss mal abwarten
weil die auch noch mit dem Preis runterkommen werden um hier zu
ueberleben. Liane

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Replying to:

Hallo,

Will hier keine Werbung machen, aber ich denke dies wird euch
interesieren. Es giebt demnächst zwei neue deutsche Fernseh kanale in
den USA. (Im ganzen drei).

http://www.deutschewelle.de (Deutsche Welle)
http://www.germantv.info (German TV)
http://www.channeld.de (Channel D)

Falls jemand die letzten zwei aboniert last mich wissen wie sie sind.

Fanzi

#15 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:08 am
Subject: Wie lange dauert jetzt eine BBG?
ariane_in_ohio
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Date: 03/12/02 10:59:21 AM
Name: Liane

Email:

Subject: BBG


Habe mich ein bischen falsch augedrueckt. Keine richtigen Dokomente aber
musste z.b. Alle Wohnsitze meiner Eltern von 1950 austellen und auch
wann und wo sie geheiratet haben und die wohnsitze waren nicht wenige
meine Mutter hat der Kopf gequalmt. Zum Glueck hatte mich die Beamtin
vom Konsulat angerufen und die Sache etwas vereinfacht. Ich gebe dir
einen guten Rat versuche immer ab und zu bei dem Sachbearbeiter von
Konsulat anzurufen nicht so oft weil man will ja nicht aufdringlich
erscheinen. Die sagen dir auch immer wann du noch mal nachfragen sollst
weil die ja auch nicht so genau wissen wie lange es dauert. Hoffe das
hilft und wuensche dir viel Glueck ich weiss die warterei kann einen
verrueckt machen hatte ja schon gedacht das alles letztes jahr ueber die
Buehne gehen wuerde weil sie am anfang gesagt hatten 6 bis 9 Monate. Na
ja werde dir bescheid sagen was ich hoere Liane.
--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Was für extra dokumente werden denn da verlangt ?

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Replying to:


Meinen Antrag habe ich im Maerz letzten Jahres geschickt aber da muesste
sich was tun da das Bundesverwaltungsamt mich angeschrieben hat und noch
Dokumente angefordert hat. Ruf doch mal das Konsulat an. Liane

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Replying to:

Hat jemdand eine Ahnung wie lange diese BBGs Anträge heutzutage deuern.
Meine ist jetzt schon gute 9 Monate aus meinen Händen.

#14 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:08 am
Subject: Wo BBG-Abtrag stellen?
ariane_in_ohio
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Date: 02/24/02 08:00:50 PM
Name: Stephan Wendl

Email: sww @ comnex.com

Subject: BBG antrag - wo?



Sind eigentlich alle konsulate in den USA informiert ueber diesen
process (San Francisco)? oder ist es besser gleich an washington zu
schreiben. Muss man den antrag in dem US staat einreichen in dem man
lebt

besten dank in voraus

#13 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:05 am
Subject: Es wird knapp!
ariane_in_ohio
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Ein paar Worte zum Thema:

1) Ich stimme Ariane zu: Du solltest umgehend Deine(n)
Sachbearbeiter(in) beim BVA anrufen und Deine Situation schildern.

2) Ich würde auf keinen Fall den Interview-Termin nocheinmal
verschieben.

3) Ab Fingerprinting/FBI Clearance gibt es ein 15-Monats-Fenster
innerhalb derer die Einschwörung erfolgt sein muss. Ansonsten muss man
eine neue Clearance beantragen. Was das für Konsequenzen hat weiss ich
nicht, aber man sollte es so gut es geht vermeiden (glaube ich
zumindest).

4) Bei mir lagen zwischen Interview und Einschwörung ein Monat. Es
können aber auch mehr sein (ich habe auch von zwei bis drei gehört;
hängt wohl davon ab, daß sie warten bis sie wieder einen Schwung
zusammenhaben). Den Einschwörungstermin könnte man ggf dann nochmal
verschieben (Das ist ja eine Formsache; die Entscheidung ist ja bereits
gefallen).

5) Auf keinen Fall darfst Du den Einschwörungstermin warnehmen, ohne daß
Du die BBG in Händen hältst (und dabei ist zu bedenken, daß die ja auch
erst noch in Deutschland (!) bezahlt werden muss).

6) Du solltet Dir gedanklich darüber klar sein, wie Du weiterzuverfahren
gedenkst falls Dein Antrag auf BBG nicht genehmigt wird. Nur damit Du
nachher da nicht unvorbereitet stehst falls es so kommt.

7) Was die Green Card angeht, solltest Du beim Interview fragen, was da
zeitlich auf Dich zukommt. Ich würde nicht so ohne weiteres davon
ausgehen, daß das alles binnen der ggw Gültigkeitsfrist über die Bühne
geht und dann stehst Du nachher da.  (das war von Rolf)


--- --- --- --- --- --- --- --- ---

ruf Deine zustaendigen Sachbearbeiter im BVA in Koeln an - es gab einige
Faelle, wo es dann schneller ging und bisher waren die BVA-Mitarbeiter
sehr sehr hilfreich und wirklich lieb.

toi, toi, toi

Ariane
--- --- --- --- --- --- --- --- ---


Replying to:

Date: 03/15/02 03:20:43 PM
Name: Tina

Email: Martina.Bone @ Celera.com

Subject: Es wird knapp!


Hi,

mir laeuft die Zeit weg und ich weiss nicht was ich tun soll.
Habe die BBG Anfang Dezember beantragt. Im Januar hatte ich meinen
Termin zum Fingerprinting fuer die amerikanische Staatsbuegerschaft und
Ende Februar sollte ich zum Vorstellungsgespraech. Das habe ich
verschoben und dachte das dauert jetzt erst mal ein bischen. Aber jetzt
habe ich vor ein paar Tagen schon den naechsten Bescheid bekommen und
auch gleich Ruck-Zuck, 01. April. Ich habe Angst den Termin nocheinmal
zu verschieben. Dazu kommt das meine Greencard im Juli auslaeuft.
Vielleicht sind sie deshalb so schnell?
In meiner BBG Bestaetigung vom Konsulat steht welche Person in
Deutschland fuer meinen Antrag zustaendig ist, aber es steht auch das
man sich vor 6 Monaten nicht melden soll. Langsam kriege ich das Gefuehl
dann ist es zu spaet. Dann habe ich hier im Forum gelesen das es bei
Anderen schon fast ein Jahr her ist seid sie den Antrag gestellt haben,
das jagt mir natuerlich noch mehr Angst ein. Ich hoffe jemand hat Rat
fuer mich!

#12 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 7:05 am
Subject: Einschwoerung
ariane_in_ohio
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Date: 03/16/02 03:08:54 PM
Name: Ingrid

Email:

Subject: Einschwoerung


Es gibt zwei amerikanische Staaten, bei denen die Einschwörung am
Interviewtag stattfindet. Alle Vormittagskandidaten werden um 12 Uhr und
die Nachmittagskandidaten um 16 Uhr versammelt und los geht es!

Einer der beiden Staaten ist New Jersey, den anderen weiss ich leider
nicht. Dieser schnelle zeitliche Ablauf wird vorher nicht mitgeteilt.
Wir haetten ihn - wenn wir gewollt haetten - nur verlangsamen koennen,
wenn wir vorher auf dem Fragebogen eine 'spezielle Zeremonie'
angestrichen hätten.

Der zeitliche Ablauf wird auf dem Fragebogen nicht erwähnt. Alle anderen
Neuamerikaner schienen genauso überrascht wie wir. Keiner hatte Blumen
oder Fotoapparate dabei, so wie wir es im New Yorker Fernsehen gesehen
hatten.

#11 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 6:59 am
Subject: Frage zur Staatsbuergerschaft der Tochter
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10.03.2002-13.03.2002 (Uebertrag des gesamten Threads aus dem
Bravenetforum)


Hallo Rolf,

Danke,Danke,Danke fuer deine ausfuehrliche Schilderung der Sachlage und
auch danke fuer den Anwalt werde ihn auch mal anrufen weil ich ja denke
das er sich die Sache mal umsonst anhoert ist doch hier so wenn ich mich
nicht irre. Mir ist es auch immer gegen den Strich gegangen das ich nie
eien Pass fuer sie bekommen konnte nur weil ich diejenige bin die
Deutsche ist. Ich muss sagen das man mit Unwissenheit einige Fehler
macht wie es ja bei mir der Fall ist. Wenn ich das wuesste was ich heute
weiss haette ich fuer sie auch einen anderen weg eingeschlagen um mir
die Sache zu erleichtern. Dachte auch das ich das noch machen soll bevor
sie 18 ist weil ich denke das das meine Pflicht ist. Danke fuer die Zeit
die du dir genommen hast um mir die Sachlage von deiner sicht aus zu
erklaeren. Du hast mir sehr geholfen. Ich moechte ja die ganze sache ein
fuer alle mal geklaert haben. Liane
--- --- --- --- --- --- --- --- ---

Replying to:


Verzeihe mir bitte, denn wir kennen uns nicht, aber solche Dinge regen
mich auf (eine Charakterschwäche von mir): Es geht hier nicht darum, daß
Deine Tochter "irgendwie" Amerikanerin wird und daß der Antrag "nur" 100
Mark kostet. Du hast es aber hier in der Hand, für Deine Tochter mit
einem kurzen Federstrich so einiges für die Zukunft zu verbauen. Es ist
ein relativ bedeutsamer Unterschied on man per Geburt oder per
Einbürgerung Amerikaner(in) ist. Zum einen kann zB nur ein "natural born
citizen" Präsident werden (also ein Eingebürgerter nicht); zum anderen
kann einem Eingebürgerten unter diversen Umständen die
Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden. Das mit dem "Präsident
werden" mag in Deinen Ohren komisch klingen, ich meine das aber Ernst
und würde raten das alles nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Der
zweite Punkt ist, daß Deine Tochter unter dem Gesichtspunkt einer
Antragseinbürgerung Deiner Person ggf ihre deutsche Staatsangehörigkeit
verlieren kann was sie, wenn sie per Geburt Doppelstaatler ist, nicht
würde (egal was Du mit Deiner Person machst). Auch das ist ein nicht zu
unterschätzender Aspekt. Auf die Aussagen eines Konsulatsbeamten würde
ich mich hier auch nicht verlassen; die wissen meist viel aber oft auch
nicht alles. Es gibt nur eine Instanz die sich zu solchen Sachen (nicht
nur der BBG) verbindlich äussern kann, und das ist die
Staatsbürgergschaftsstelle des BVA in Köln; die haben das alles zu
entscheiden. Wie sieht das übrigens mit Deinen beiden anderen Kindern
aus? Die sitzen doch in einer fast ähnlichen Situation?

Hier ist also nochmal meine Einschätzung Deiner Situation: Da Du zum
Zeitpunkt ihrer Geburt (welche nach 1974 liegt) Deutsche Staatsbürgerin
warst, *ist* Deine Tochter ebenfalls per Geburtsrecht Deutsche. Da ihr
Vater zum Zeitpunkt ihrer Geburt amerikanischer Staatsbürger war, ist
sie damit per Geburtsrecht ebenfalls Amerikanerin. Auch da gibt es
nichts dran zu rütteln, auch wenn sie eigentlich schon lange als
"American Birth Abroad" beim Konsulat in Deutschland hätte gemeldet
werden sollen. Das ist aber letztenendes nicht ausschlaggebend. Beide
Fakten sind unumstößlich und werden auch von Deutschland so anerkannt.
Genaugenommen kann Deine Tochter gar nicht eingebürgert werden und eine
Green Card hätte sie auch nicht bekommen sollen. Wenn man das alles bei
der Beantragung natürlich nicht vollständig angibt, kann so was schon
mal mit durchrutschen (bei minor dependents prüfen sie die Dinge eben
nicht so genau; es ist ja auch eher unwahrscheinlich, daß die bereits
Amerikaner sind und die Eltern nicht.).

Im Grunde solltest Du keinen Anwalt brauchen aber ich rate Dir in diesem
Fall dazu einen solchen zu konsultieren, da daß alles mit dem
jahrelangen nicht anmelden, dem abwesenden Vater und der Green Card doch
etwas aus der Art geschlagen ist. Und was so ein Anwalt kosten würde,
wird er Dir schon unverbindlich mitteilen.

Ich werde Dir die Informationen über einen Anwalt in St Paul per eMail
zukommen lassen.

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Replying to:


Hallo Rolf,
Danke fuer die Information. Meine Tochter wird ja auch da sie unter 18
ist automatisch durch meine Einbuergerung Amerikanerin. Die haben mir
bei der amerikanischen Passtelle gesagt das ich ohne weiteres einen
Amerikanischen Pass feur sie bekommen kann wenn mein Amerikanischer
Antrag durch ist. Die Dame beim Konsulat hat auch gesagt das meine
Tochter in einer grauzone steckt die man so oder so auslegen kann. Der
Antrag fuer meine Tochter kostet ja auch nur 100 DM oder was das jetzt
immer in euro ist. Ich glaube der Weg ist etwas preisguenstiger denn ein
Anwalt. Kannst mir aber trotzdem mal die Info ueber den Anwalt geben.
Vielen Dank fuer deine Hilfe Liane.

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Replying to:


Wenn Deine Tochter einen Amerikaner als Vater hat (und schon erst Recht,
wenn die Vaterschaft anerkannt ist), dann *ist* sie amerikanische
Staatsbürgerin! Persönlicher Kontakt oder nicht, es muss doch aus den
Unterlagen hervorgehen, welche Nationalität der Vater hat (war der nicht
in Deutschland beim Ausländeramt gemeldet? Wenn er dort bei der US-Armee
gewesen war, wäre es noch einfacher). Ich weiss nicht, was das mit der
Green Card für Deine Tochter sollte und das zieht die Sache natürlich
auch noch in eine Grauzone. Faktum ist: Mit einem Amerikaner als Vater
und einer Deutschen als Mutter ist Deine Tochter heute schon per Geburt
als Doppelstaatsbürgerin anzuerkennen und braucht weder eine BBG, noch
muss sie mit 18 irgendeine der beiden aufgeben. Ich würde einen
Einwanderungsanwalt zu Rate ziehen und zuerst die Staatsbürgerschaft
Deiner Tochter klarstellen lassen, bevor Du irgenwas in Richting BBG
und/oder Einbürgerung in den USA unternimmst. Wenn Du in MN einen Anwalt
brauchst, kann ich Dir einen empfehlen.

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Replying to:


Dieses habe ich gefunden auf der Deutschen Konsulat Homepage. Wie habe
ich das zu verstehen? Tut mir leid das ich so viel Frage.Liane

FAQ - Häufig gestellte Fragen : Staatsangehörigkeitsrecht

3. Wie verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit?

automatisch:
- beim durch eigenen Antrag ausgelösten Erwerb einer fremden
Staatsangehörigkeit, es sei denn, man hat vorher eine
Beibehaltungsgenehmigung eingeholt (für minderjährige Kinder ist zum
Wirksamwerden des Verlusts in der Regel die Zustimmung eines deutschen
Vormundschaftsgerichts erforderlich, wenn nicht die gesamte Familie die
Einbürgerung beantragt und erhält)

- für Doppelstaater bei Eintritt in den bewaffneten Verband eines
Landes, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt; Männer können diesen
Verlust durch eine vorher einzuholende Genehmigung des zuständigen
Kreiswehrersatzamtes abwenden

- durch die von einem Ausländer bewirkte Adoption, es sei denn, die
Verwandtschaft mit einem deutschen Elternteil bleibt bestehen



auf Antrag:
- durch Verzicht, wenn man eine weitere Staatsangehörigkeit hat und
"klare Verhältnisse" schaffen möchte

- durch Entlassung, wenn ein anderer Staat eine Einbürgerungszusicherung
ausgesprochen hat




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Replying to:


Hallo,
Noch was zu meiner Frage habe dieses gerade unter der INS Page gefungen
wie ich das lese und verstehe ist sie automatisch ein US Citizen sobald
ich meine amerikanische Staatsbuergerschaft bekomme. Verliert sie
dadurch ihre Deutsch? ich glaube ja nicht so brauch ich ja auch keine
BBG fuer sie zu beantragen. Liege ich da richtig oder falsch. Danke fuer
die Hilfe Liane.

Foreign born children permanently residing in the US are entitled to
automatic citizenship if they meet three requirements:



The child must have at least one US citizen parent, whether by birth or
naturalization. The parent need not have been a citizen at the time of
the child’s birth;
The child must be under age 18; and
The child must be a permanent resident of the US, living in the legal
and physical custody of the US citizen parent.

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Replying to:

Hallo,
Habe mal eine Frage, meine Tochter ist in Deutschland geboren und ihr
Vater ist Amerikaner und die Vaterschaft wurde auch anerkannt. Sie ist
aber in die USA mit einer Green Card. Da wir keinen kontakt mit dem
Vater haben ist es fuer mich schwierig einen Amerikanischen Pass fuer
sie zu bekommen deshalb hatte ich mich auch entschlossen die
Amerikanische zu beantragen und auch die BBG. Jetzt meine Frage ersten
wie koennte ich einen amerikanischen Pass fuer sie bekommen hat jemand
vieleicht schon in der selben Situation gestanden und muss ich fuer
meine Tochter auch eine BBG beantragen? Das Konsulat meinte ja aber bin
mir da nicht si sicher. Ich wollte ja warten bis alles bei mir durch ist
und ihr dann einen Amerikanischen Pass holen. Verliert sie dadurch ihre
Deutsche Staatsbuergerschaft? Kann mir das eigentlich nicht vorstellen
aber weiss es nicht so 100%ig und hoffe das einer von euch mir vieleicht
weiterhelfen kann. Ich hoffe nur das ich mich klar genug ausgedrueckt
habe. Vielen Dank im Voraus Liane.

#10 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 6:59 am
Subject: Wer kann mich Anfaengerin ins Thema einleiten
ariane_in_ohio
Offline Offline
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Date: 03/11/02 09:53:44 PM

Name: Andrea Shelley

Email: typewriter @ hushmail.com

Subject: Wer kann mich Anfaengerin ins Thema einleiten?



Hallo liebe Leute,

Ich bin eben gerade das erste Mal auf Eure/Ihre Website mit der
Ueberschrift "Mehrstaatigkeit fuer Deutsche" gestossen (rein zufaelling,
weil ich eigentlich nur eine Web Search nach deutsch-amerikanischen
Gruppen gesucht habe).

Beim Durchlesen Eurer Seiten und dem Messageboard/Forum hoert es sich so
an, dass sich im Laufe der Zeit einige Dinge geaendert haben was den
Antrag auf Mehrstaatigkeit angeht. Deshalb haette ich gerne mal gewusst
wer von Euch zu allerletzt den Antrag gestellt hat (oder noch dabei
ist), was Eure Erfahrung war und ob Ihr irgendwelche tips fuer mich
habt. Ich weiss im Moment nicht, wo ich da ueberhaupt anfangen soll
(AUSSER dass ich mir die Formulare von meiner dt. Botschaft abholen muss
- das ist ja logisch!) und vor welchen buerokratischen Stolpersteinen
ich mich eventuell in Acht nehmen muss. Kann mich da bei meinen ersten
Schritten mal bitte bei der Hand nehmen, sozusagen? Wer das tun moechte,
schreibe mir doch bitte mal zu typewriter@.... Bis dann, danke
vielmals!

Andrea

#9 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 12:36 am
Subject: RE: Ariane
ariane_in_ohio
Offline Offline
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Liebe Liane,

genau das war's: weil Du schon in Deiner Yahoomail warst, warst Du in
*Deine* YahooID auch schon eingelogged (uips - wie heisst das bloss auf
Deutsch). Alle, die keine YahooID haben waeren dann aussen vor ---
deshalb nun die GaesteID.

Liebe Gruesse

Ariane


[*]Ich glaube nicht.Habe die webaddresse einfach kopiert und dann war
[*]ich schon gleich drin aber ich war auch auf meiner Yahoo
[*]Mail gewesen
[*]vieleicht daher. liane

#8 From: "herrigliane" <Liane@...>
Date: Mon Mar 18, 2002 12:28 am
Subject: Ariane
Liane@...
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Ich glaube nicht.Habe die webaddresse einfach kopiert und dann war
ich schon gleich drin aber ich war auch auf meiner Yahoo Mail gewesen
vieleicht daher. liane
--- In zweipaesse@y..., "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@y...> wrote:
> Liebe Liane,
>
> Mitglied scheinst Du nicht geworden zu sein - aber Deine YahooID
> musstest Du doch eingeben vor'm posten, nicht wahr?
>
> Liebe Gruesse
>
> Ariane weiter ratlos
>
>
> [*]Hallo ihr zwei,
> [*]Dann bin ich die 2te die versucht auch ohne Mitgliedschaft was
zu
> [*]posten mal sehen ob es klappt. Liane

#7 From: "ariane_in_ohio" <ariane_in_ohio@...>
Date: Sun Mar 17, 2002 10:07 pm
Subject: GaesteID fuer diese Liste gebastelt
ariane_in_ohio
Offline Offline
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ich hab' gerade eine GaesteID fuer diese Liste gebastelt. Damit
koennen diejenigen, die keine YahooID haben dann hier posten ueber
diese Webseite.

Die YahooID ist:

zweipaesse (bin heute nicht sehr einfallsreicht *ggg*)

und das Passwort gibt's auf Anfrage bei mir unter:

zugvogel @ web-wren.com (wegen Yahoo's Eigenschaft Emailadressen
nicht darzustellen auseinandergeschrieben)


und heute abend fange ich mit der Schaufelei an - heisst ich kopiere
die Restbestaende des IDIA-Bravenetforums dann hier rein.

Liebe Gruesse an alle

Ariane

#4 From: "Ariane M. Clark" <ariane_in_ohio@...>
Date: Sun Mar 17, 2002 4:52 pm
Subject: RE: Re: fuer Ariane und Ingrid
ariane_in_ohio
Offline Offline
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Liebe Liane,

Mitglied scheinst Du nicht geworden zu sein - aber Deine YahooID
musstest Du doch eingeben vor'm posten, nicht wahr?

Liebe Gruesse

Ariane weiter ratlos


[*]Hallo ihr zwei,
[*]Dann bin ich die 2te die versucht auch ohne Mitgliedschaft was zu
[*]posten mal sehen ob es klappt. Liane

#3 From: "herrigliane" <Liane@...>
Date: Sun Mar 17, 2002 4:25 pm
Subject: Re: fuer Ariane und Ingrid
Liane@...
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Hallo ihr zwei,
Dann bin ich die 2te die versucht auch ohne Mitgliedschaft was zu
posten mal sehen ob es klappt. Liane


--- In zweipaesse@y..., "florahills" <florahills@y...> wrote:
> Hallo Ariane,
>
> bin ich etwa die erste, die hier was postet?
> Ich muste Mitglied werden, also die Einstellung nochmal
veraendern?
>
> Viele Grüße,
>
> Ingrid in NJ

#2 From: "ariane_in_ohio" <ariane_in_ohio@...>
Date: Sun Mar 17, 2002 4:24 pm
Subject: so was aber auch - YahooID braucht's trotzdem -:((
ariane_in_ohio
Offline Offline
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Liebe Ingrid,

es geht als Nichtmitglied hier zu posten - ABER Mensch braucht eine
YahooID - also doch irgendwo noch eine Mitgliedschaft und das kann
ich auch nicht abstellen.

Und was machen wir nun?????

ganz ratlose Ariane

#1 From: "florahills" <florahills@...>
Date: Sun Mar 17, 2002 4:10 pm
Subject: fuer Ariane
florahills
Offline Offline
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Hallo Ariane,

bin ich etwa die erste, die hier was postet?
Ich muste Mitglied werden, also die Einstellung nochmal veraendern?

Viele Grüße,

Ingrid in NJ

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